Urteil des BGH vom 15.02.2005 bestätigt die 130 % – Grenze

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 26/2005 Ohne Reparatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren die Revisionen der Kläger zurückgewiesen, die Schadensersatz für ihre bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuge begehrten. Die Kosten für eine fachgerechte und vollständige Reparatur liegen nach der … Urteil des BGH vom 15.02.2005 bestätigt die 130 % – Grenze weiterlesen